Wir weisen darauf hin, dass ein Mandatsverhältnis erst mit der ausdrücklichen Bestätigung (Mandatsannahme) zustande kommt. Allein die Übersendung einer Mitteilung per Post / per Telefax / per E-Mail löst unsererseits keine Verpflichtung, insbesondere zur Wahrung oder Überprüfung von Fristen, aus. Mandate können nur nach vorheriger Rücksprache und Bestätigung unsererseits übernommen werden.